Für Zuweisende
Zuweisungen können für einen Präventionsbereich (wie z.B. Unfallprävention, Verkehrserziehung, Suchtprävention) oder ein konkretes Förderprojekt (z.B. Schulweg-Sicherheitstage) gemacht werden. Zuweisungen ohne Spezifizierung setzen wir bei Projekten ein, bei denen die Hilfe am nötigsten ist. Alle Zuweisungen werden nur zur Erfüllung unserer Satzungszwecke verwendet.
Darauf können Sie sich bei uns verlassen:
- Zeitnahe Information über Zahlungsvorgänge sowie Nichteingänge
- Jährliche, termingerechte Information über die Höhe und Verwendung Geldauflagen und Bußgeldern
- Einhaltung des Datenschutzes
- Vorgedruckte Aufkleber „Geldauflagen“ können Sie unter info@dsfwh.de bei uns anfordern.
Für Zahlungspflichtige
Sie müssen eine Geldauflage oder ein Bußgeld an die Deutsche Stiftung für wertorientiertes Handeln leisten? Ihre Zahlung unterstützt die Prävention von Unfällen, die Verkehrserziehung und die Suchtprävention.
Bitte beachten Sie die fristgerechte Zahlung für eine reibungslose Abwicklung. Folgende Punkte sind wichtig:
- Bitte überweisen Sie die Geldauflage/ Ihr Bußgeld nur auf das unten erwähnte Geldauflagenkonto.
- Überweisung bitte unter Angabe des im Beleg vorgegebenen Aktenzeichens. Nur so können wir dem zuständigen Gericht Ihren Zahlungseingang fristgerecht bestätigen.
- Für Bußgeld- und Geldauflagen dürfen wir Ihnen keine Spendenbescheinigung ausstellen.
- Für Fragen zur Ratenzahlung, Verzögerung bzw. Aufschub von Zahlungen wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Gericht. Wir dürfen dies nicht für Sie verhandeln.
- Sie haben eine falsche Kontonummer benutzt oder einen falschen Betrag überwiesen? Dann schreiben Sie bitte eine Email an geldauflagen@dsfwh.de.
Unser separates Konto
für Geldauflagen:
IBAN: DE66 3702 0500 0001 3868 20
Bank für Sozialwirtschaft Berlin