Informationen für Zuweisende und Zahlungspflichtige

Für Zuweisende

Zuweisungen können für einen Präventionsbereich (wie z.B. Unfallprävention, Verkehrserziehung, Suchtprävention) oder ein konkretes Förderprojekt (z.B. Schulweg-Sicherheitstage) gemacht werden. Zuweisungen ohne Spezifizierung setzen wir bei Projekten ein, bei denen die Hilfe am nötigsten ist. Alle Zuweisungen werden nur zur Erfüllung unserer Satzungszwecke verwendet.

Darauf können Sie sich bei uns verlassen:

Für Zahlungspflichtige

Sie müssen eine Geldauflage oder ein Bußgeld an die Deutsche Stiftung für wertorientiertes Handeln leisten? Ihre Zahlung unterstützt die Prävention von Unfällen, die Verkehrserziehung und die Suchtprävention.

Bitte beachten Sie die fristgerechte Zahlung für eine reibungslose Abwicklung. Folgende Punkte sind wichtig:

Unser separates Konto
für Geldauflagen:

IBAN: DE66 3702 0500 0001 3868 20
Bank für Sozialwirtschaft Berlin